------------ Wir sind zertifizierter Bildungsträger nach AZWV ------------
Die Anerkennungsstelle der Bundesagentur für Arbeit erteilt fachkundigen Stellen die Anerkennung (Akkreditierung). Diese fachkundigen Stellen erteilen uns auf Antrag und nach erfolgter inhaltlicher, technischer und systembezogener Prüfung die Zulassung als Bildungsträger.
Anerkennungs- und Zulassungsverordnung–Weiterbildung, Sozialgesetzbuch III. Regelmäßige, verpflichtende Überwachungsaudits sichern die Aktualität und damit die Qualität unserer Bildungsangebote.
Die Zulassung als Bildungsträger ist Voraussetzung für die Durchführung von beruflichen Bildungsmaßnahmen für die Arbeitsagentur oder die ARGE. Die Prüfung der einzelnen Bildungsmaßnahmen erfolgt in Bezug auf die Lehrgangsinhalte, die Arbeitsmarktrelevanz, der Kosten für den Teilnehmer und der allgemeinen Lehrgangsausstattung. Für einen zugelassenen Lehrgang wird ein Bildungsgutschein ausgehändigt.
Liegen die persönlichen Fördervoraussetzungen vor wird ein Bildungsgutschein an den Kunden ausgehändigt. Der Bildungsgutschein berechtigt zur Lehrgangsteilnahme und sichert die Kostenübernahme für den zertifizierten Bildungslehrgang.
Qualifizierte Ausbildung
Profitieren Sie von unserer fachkundigen Ausbildung und sichern Sie sich damit beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
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