Gesetzliche Grundlagen verständlich erklärt

Führerscheinklassen: wichtige Kriterien

Hier stehen Mindestalter und die wichtigsten gesetzlichen Fahrzeuggrenzen in Deutschland. Die Angaben sind eine kompakte Orientierung nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Stand 3. November 2026. Bei beruflichen Fahrerlaubnissen gibt es zusätzliche Wege und Auflagen.

AM

Roller und Kleinkrafträder

Mindestalter: 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis nur im Inland.

Die konkrete Zulassung des Fahrzeugs entscheidet, ob es in AM fällt.

A1

Leichtkrafträder

Mindestalter: 16 Jahre.

A2

Motorräder bis 35 kW

Mindestalter: 18 Jahre.

A

Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

Mindestalter: 24 Jahre beim Direkteinstieg; 20 Jahre bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

B

Pkw und leichte Kraftfahrzeuge

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre bei Begleitetem Fahren ab 17 (BF17). Für bestimmte Berufsausbildungen gelten eng begrenzte Sonderregelungen.

B96 / BE

Anhänger hinter Pkw

Schlüsselzahl B96

Mindestalter: 18 Jahre, bei BF17 17 Jahre. Erforderlich ist eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden, keine eigene Fahrerlaubnisklasse.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre; bei BF17 17 Jahre.

B196

125er-Fahrerschulung mit Klasse B

B196 ist eine Schlüsselzahl zur Klasse B und keine eigene Fahrerlaubnisklasse.

C1 / C1E

Mittlere Lkw und Gespanne

Mindestalter C1 und C1E: 18 Jahre. Klasse B muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.

C / CE

Schwere Lkw und Sattelzüge

Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre. Ein Erwerb ab 18 Jahren ist in gesetzlich geregelten Fällen mit Grundqualifikation oder bestimmter Berufsausbildung möglich; dabei können Auflagen gelten. Klasse B muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.

D1 / D1E

Kleinbusse

Mindestalter: grundsätzlich 21 Jahre; in bestimmten Fällen mit Berufsausbildung ist ein Erwerb ab 18 Jahren mit Auflagen möglich. Klasse B muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.

D / DE

Kraftomnibusse

Mindestalter: regulär 24 Jahre. Abweichende Altersgrenzen ab 18, 20, 21 oder 23 Jahren sind je nach Berufsausbildung, Grundqualifikation und Einsatzbereich möglich; dabei gelten gesetzliche Beschränkungen. Klasse B muss vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden.

L / T

Land- und Forstwirtschaft

Mindestalter für beide Klassen: 16 Jahre.

Allgemeine Nachweise und Prüfung

Erste Hilfe, Sehtest und Eignung

Beim Antrag sind je nach Klasse unter anderem ein Nachweis über Erste Hilfe und ein Sehtest vorzulegen. Für C-, D- und Anhänger-Folgeklassen gelten weitergehende medizinische und augenärztliche Nachweise; Busklassen erfordern zusätzlich ein Führungszeugnis.

Vorbesitz und Prüfung

C1, C, D1 und D setzen Klasse B voraus oder werden frühestens gleichzeitig damit erteilt. Für Anhängerklassen muss die Fahrerlaubnis des Zugfahrzeugs vorhanden sein oder gleichzeitig erworben werden. Bei Erweiterungen unterscheiden sich Ausbildungs- und Prüfungsumfang.

Amtliche Rechtsquellen

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